Gemeinsam schöne Momente erleben – das lieben wir im Theater. Wir teilen Eindrücke, Begeisterung und Freude. Auf der einen Seite – der vergängliche Augenblick, auf der anderen Seite – die bleibende Erinnerung.
Mit einem Wein zum Bühnenpreis wollen wir die guten Momente noch einmal aufleben lassen und vergängliche, aber schöne Momente miteinander- auf Distanz – verbringen. Das Etikett, gestaltet von Stephanie Albers, Bund Gelsenkirchener Künstler, nimmt das gruselige und doch so menschliche Monster in den Blick. Die Flasche – eine originelle Erinnerung an eine spannende Inszenierung , die in allen Sparten überzeugte und insbesondere auch die Puppenspielerinnen hervortreten ließ. Der Inhalt: ein Merlot des Jahrgangs 2019 von der südlichen Weinstraße. Dieser Wein macht Freu(n)de!
Wir halten ein beschränktes Kontingent an Flaschen für Sie zu 10 €/Flasche bereit:
info@fmt-foerdert.de
oder Tel: 0177 2168114
oder Click & Collect: Tel: 0151 61034584, Anwaltskanzlei Ursula Rehrmann, Hochstraße, Gelsenkirchen
oder Lounge „Place to be“, Blindestr. 9, 45894 Gelsenkirchen (gegenüber Juwelier Weber)
oder besser Frühjahrsempfang?
Herzlich grüßt der fmt-Vorstand seine Mitglieder von der gewohnten Kulisse, der Bühne des Kleinen Hauses im MiR . Zu Gast bei Hausherrn Generalintendant Michael Schulz, trafen sich am 1. März die Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen, Karin Welge, der Geschäftsführer Tobias Werner und der geschäftsführende fmt-Vorstand.
Warum? Nun, es gibt einiges mitzuteilen, zu danken, zu würdigen, zu überreichen:

Christiane Wilke, fmt-Vorsitzende 
Karin Welge, Oberbürgermeisterin GE 
Prof. Michael Schulz, Generalintendant 

Tobias Werner, Geschäftsführer MiR 

Kurt Limberg, fmt-Schatzmeister 
Nadja Schröder, stellv. fmt-Vorsitzende 


Ursula Rehrmann, fmt-Geschäftsführerin 
Gloria Iberl-Thime, Leiterin Puppensparte MiR 
Nickolas Kudo 
Camilo Delgado Diaz 
Stephanie Albers, Malerin
Mit einer Beteiligung von 53 % der fmt-Mitglieder an unserer Abstimmung zur Jahreshauptversammlung im Umlaufverfahren ist die Entlastung des Vorstandes und die Neuwahl der Rechnungsprüfer erfolgreich abgeschlossen.
Corona macht eine Jahreshauptversammlung 2021 als Präsenzveranstaltung im ersten Quartal nicht möglich. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen unsere Mitglieder schriftlich im Umlaufverfahren zu informieren und abzustimmen zu lassen.
Nach Art. 2 § 5 Abs. 3 des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil –, Insolvenz – und Strafverfahrensrecht“erfolgt die schriftliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren ohne Versammlung der Mitglieder.
Voraussetzungen hierfür sind, dass
• alle Mitglieder des Vereins beteiligt werden.
• bis zu dem vom Vorstand gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben.
• der Beschluss mit der satzungsgemäßen Mehrheit gefasst wird.
Verfahrensablauf:
Die Mitglieder erhalten per Brief oder Mail die erforderlichen Anlagen und Berichte zur schriftlichen Beschlussfassung. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Vereins werden zur Teilnahme an der Beschlussfassung eingeladen und um ihre Stimmabgabe gebeten.




