Geschafft: Jahreshauptversammlung 2021

Geschafft: Jahreshauptversammlung 2021

Mit einer Beteiligung von 53 % der fmt-Mitglieder an unserer Abstimmung zur Jahreshauptversammlung im Umlaufverfahren ist die Entlastung des Vorstandes und die Neuwahl der Rechnungsprüfer erfolgreich abgeschlossen.


Corona macht eine Jahreshauptversammlung 2021 als Präsenzveranstaltung im ersten Quartal nicht möglich. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen unsere Mitglieder schriftlich im Umlaufverfahren zu informieren und abzustimmen zu lassen.

Nach Art. 2 § 5 Abs. 3 des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil –, Insolvenz – und Strafverfahrensrecht“erfolgt die schriftliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren ohne Versammlung der Mitglieder.

Voraussetzungen hierfür sind, dass

 • alle Mitglieder des Vereins beteiligt werden.

• bis zu dem vom Vorstand gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben.

• der Beschluss mit der satzungsgemäßen Mehrheit gefasst wird.

Verfahrensablauf:

Die Mitglieder erhalten per Brief oder Mail die erforderlichen Anlagen und Berichte zur schriftlichen Beschlussfassung. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Vereins werden zur Teilnahme an der Beschlussfassung eingeladen und um ihre Stimmabgabe gebeten.